Seit den PISA-Studien sowie den darauf folgenden Erhebungen wird für alle Schulfächer und deren Didaktiken in einer neuen Intensität die Frage gestellt, was Ergebnisse, was Kompetenzen, was Standards im Unterricht der einzelnen Fächern sein sollen. So stellt sich auch für die Musikpädagogik die Frage, was in musikunterrichtlicher und musikalischer Arbeit an der allgemeinbildenden Schule Leistungen sind, wie solche gegriffen werden können, welche Aufgabenstellungen, Kriterien und Gütemaßstäbe sinnvoll und begründet anwendbar wären und welche Zielvorstellungen damit einhergehen.
Um Antworten auf diese Fragen näher zu kommen, arbeiteten bei der Tagung Leistung im Musikunterricht in der Hochschule für Musik und Theater München im Juni 2008 Musikpädagoginnen und Musikpädagogen aus Schule und Hochschule gemeinsam zu diesem Thema, sodass auf unterrichtspraktische Anwendung wie auf Theoriebildung orientierte musikpädagogische Perspektiven miteinander verschränkt waren. Die auf der Tagung mündlich und in Aspekten vorgetragenen wissenschaftlichen Überlegungen wurden für diesen Band schriftlich und ausführlich gefasst.
Inhalt
Vorwort
Einleitung
Franz Niermann
Leistungen gehören kommuniziert
Brigitte Lion
Verdeckte Botschaften –
Paradoxien und unerwünschte Wirkungen im System Schule
Christine Stöger
„Wag the dog“ – das Lernen im Dienste der Leistungsbewertung?
Heinz Geuen
„Das kann ich schon!“ – Leistungsbewusstsein als Element individueller Lernweggestaltung im Musikunterricht
Christian Rolle
Argumentationsfähigkeit; eine zentrale Dimension musikalischer Kompetenz?
Christopher Wallbaum
Ästhetische Freiheit in der Schule lehren und prüfen. Über Verhinderungs- und Ermöglichungsräume
Andreas Lehmann-Wermser
Kompetenzorientiert Musik unterrichten?
Anne Niessen
Leistungsmessung oder individuelle Förderung?
Zu Funktion und Gestaltung von Aufgaben im Musikunterricht
Stefan Orgass
,Entwicklung von Problemlösungskompetenzen‘
als schlechte Trivialisierung der Aufgabe des Musikunterrichts.
Überlegungen zu einem musikpädagogischen Leistungsbegriff
Einleitung1
Als Leistung im Musikunterricht könnte z. B. bezeichnet werden, wenn ein Schüler die Namen der Stammtonreihe oder der Streichinstrumente sagen, ein Lied vorsingen oder in einem Bläserklassenarrangement die zweite Trompetenstimme spielen kann; Leistung könnte es auch genannt werden, wenn die Stationen eines Lernzirkels diszipliniert und eifrig absolviert werden, wenn stilistisch und formal gebunden oder wenn frei improvisiert wird, wenn in einer Klasse jeder ein Lied komponiert hat oder wenn eine Lerngruppe einen Vokalsatz musizieren kann, wenn Wahrnehmungen, Stellungnahmen gefasst werden oder mit Interesse, Gewinn und Freude diskutiert wird, warum Rellstab 1839 beim Betrachten von Schumanns Kinderszenen „in der That in Verlegenheit geräth“;2 eine Leistung wäre es vielleicht auch, wenn ein Musikbeitrag beim Schulfest gelingt, wenn in irgend einer Weise musikalisch Kontakte mit den türkischen Nachbarn im Quartier glücken oder wenn die Produktion einer CD als musikalischer Stadtführer geplant und realisiert wird oder wenn Schulchor, Orchester oder Musicalgruppe freudig bejubelte Aufführungen hinbekommen.
Die genannten Beispiele befinden sich (mehr oder weniger) in Übereinstimmung mit der Definition von „Leistung“, wie sie in fast gleichem Wortlaut an verschiedenen einschlägigen Stellen3 pädagogischer Fachliteratur zu finden ist: Hier wird Leistung der Vollzug und das Ergebnis einer Tätigkeit genannt, die mit Anstrengung verbunden ist und mit Gütemaßstäben in Verbindung gebracht wird. Allerdings war nur bei einigen der Ergebnisse der oben als „Leistungen“ bezeichneten verschiedenen musikalischen oder musikbezogenen Handlungen, direkt zu erkennen, dass „Gütemaßstäbe“ im Spiel, noch seltener, welche es genauer waren. Gänzlich unerwähnt blieb, wer diese Maßstäbe handhabte und in Geltung setzte und warum er das tat. – Im Einzelnen dürfte eine Einigkeit darüber, welches die Leistung beim Nennen der Namen der Stammtonreihe ist, relativ schnell zu erreichen sein. Schon schwieriger könnte z. B. ein Versuch von Klärungen sein, ob, inwieweit oder wann im oben angedeuteten Fall in einer 6. Klasse das Spiel einer zweiten Trompetenstimme in jenem Bläserklassenarrangement als Leistung erfasst, rückgemeldet oder bewertet werden kann und welches dabei die Maßstäbe sind, die hier oder über die eine Situation hinaus als gültig anerkannt werden können. Und schließlich gut vorstellbar, dass in Bezug auf das eine oder andere der Beispiele in Zweifel gezogen würde, ob das Bezeichnete überhaupt eine Leistung genannt werden kann oder dass vielleicht angemerkt würde, dass hier eine weit gehende, jenseits „normaler“ Situationen von Musikunterricht angesiedelte Auffassung von „Leistung“ angelegt worden sei. – Dass hier nicht alle Sichtweisen gleich sind, macht es erforderlich, sich über Schnittmengen bezüglich zentral eingeschätzter Aspekte auszutauschen sowie über dabei als wichtig erachtete Gründe. Sinnvoll scheint auch eine Verständigung darüber, inwieweit Erweiterungen der jeweiligen Blickfelder für angebracht oder gar nötig gehalten werden. Und vermutlich dürfte bei der Suche nach Antworten auf die Frage, was Leistungen im Musikunterricht sein könnten (oder vielleicht sogar sollten), unvermeidlich sein zu bedenken, welche Gütemaßstäbe, Qualitätskriterien in Geltung genommen werden könnten oder welche als fachbezogene Leistungsstandards zu bezeichnen wären. Dabei dürfte weder auf die Diskussion von konkreten Beispielen noch auf Klärungen bezüglich jener „Gütekriterien“ noch auf Orientierungen in Bezug auf Zielbestimmungen für den Musikunterricht verzichtet werden können.
Rechtliche Rahmensetzungen bestimmen für den Unterricht an allgemeinbildenden Schulen, dass „Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen“4 erbringen. Wenn das so ist und wenn zusätzlich das Schulfach Musik aus (musik-)pädagogischen Gründen auf Leistungen nicht verzichten kann oder will5, ist ein speziell fachlich-pädagogischer Blick notwendig, aus dem heraus konkretisiert wird, welche speziell musikalischen Leistungen es dann sind, die in den Unterricht und in die Schule passen. Dies wird auch von Gesetzgebern eingeräumt, wenn es z. B. heißt, dass „Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise“ sich „nach den Erfordernissen“ der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe „sowie der einzelnen Fächer“6 richten. Leistung wird demnach also als etwas Fachliches bestimmt und als etwas (Musik-)Pädagogisch zu konkretisierendes.
Kein Zweifel, dass diese Konkretisierung weder durch Gesetze, Verordnungen oder Theorien dekretiert werden kann, sondern von jeder einzelnen Musiklehrerin, von jedem einzelnen Musiklehrer geleistet werden muss. Selbst wenn dabei auf schlichte Art versucht würde die Denkfigur umzusetzen, im schulischen Unterricht Lehrstoff einzuüben,7 so hieße das jedesmal, dass eine Lehrerin (oder ein Lehrer) bestimmte didaktische und methodische Maßnahmen und Verfahren, die sie von anderen unterscheidet, wählt, weil diese ihr in Bezug auf unterrichtliche Ziele oder im Hinblick auf Leistungen im Unterricht geeignet erscheinen. Indem die unterrichtende Person den Unterricht gestaltet, Handlungen (Kommunikations- und Interaktionsvorgänge) mit dem Fachlichen oder in Bezug auf das Fachliche initiiert, nutzt sie didaktisch-methodisches wie fachliches Erfahrungswissen oder diesbezügliche Theorien, die ihr zur Verfügung stehen (ohne dass sich aus solchen quasi automatisch Verfahren ableiten würden, die jenseits der jeweils konkreten Situation jedes Mal das Musiklernen, das Einüben des Lehrstoffes oder auch das Erzeugen von Leistungen im Musikunterricht gewährleisten könnten). Und umgekehrt können die jeweils vollzogenen unterrichtlichen Konkretisierungen in Bezug auf solches Wissen/ Theorien beschrieben werden, auch wenn diese nicht im Blick waren. Anders ausgedrückt ließe sich sagen, dass die einzelne Lehrkraft ihre Handlungen in Bezug auf Vorstellungen bezüglich Unterrichtsergebnissen, Leistungen oder in Bezug von Lernen und von Bildung dimensionieren oder an diesbezügliche Theorien anschließen kann. Umgekehrt wäre genauso zu formulieren, dass – in einer quasi komplementären Bewegung – vorhandene Theorien auf ihre Anschließbarkeit und Tauglichkeit in Bezug auf unterrichtliche Situationen hin zu prüfen und eventuell durch neu zu entwickelnde zu ergänzen sind.
Aus pädagogisch-theoretischer Sicht scheint klar, dass jene Konkretisierung im Unterricht von der einzelnen Lehrkraft vollzogen wird und dass das Lehren und Lernen nicht per Gesetz und Verordnung geregelt werden kann. Offensichtlich wird das auch von Parlamenten und Kultusverwaltungen so gesehen, denn in von dort gegebenen Rahmungen wird nicht nur in Bezug auf die speziell fachlich zu bestimmende Art der Leistung, sondern auch hinsichtlich der Bewertung und der Zensuren eine spezielle Zuständigkeit von Lehrerinnen und Lehrern festgestellt. So heißt es z. B., dass „die gesamten Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft bewertet“8 werden. – Das, was als Leistung bezeichnet und dann bewertet wird, ist also Teil eines Lehrerhandelns in pädagogischer Verantwortung. Wenn Verantwortung bedeutet, zu einer Handlung zu stehen, prinzipiell bereit zu sein diese zu rechtfertigen, die Folgen für eigene oder fremde Handlungen zu bedenken oder zu tragen, dann heißt pädagogische Verantwortung, dass das eigene konkrete unterrichtliche Handeln (auch in Bezug auf Leistung) in weiteren Zusammenhängen zu bedenken ist– im vorliegenden Kontext z. B. in Bezug auf Probleme von Messbarkeit oder andere schul-, lern- und bildungstheoretische Aspekte.
Um für die Umsetzung solcher musikpädagogischer Verantwortung Anstöße zu liefern, sollen eine Reihe von Aspekten unter dem Titel Leistung im Musikunterricht zur Besprechung gebracht werden. – Gerade weil unterschiedliche Auffassungen denkbar und vielfältige Blickpunkte und Blickrichtungen zu berücksichtigen sind, scheint ein fundierender Gedankenaustausch, scheint der Versuch von Verständigungen sowohl in Hinsicht auf unterrichtliche Umsetzungen wie auf Theoriebildung wichtig und lohnend.
1 Der hier wiedergegebene Text enthält den Aufriss des Themas der Tagung, wie er den Referentinnen und Referenten mit der Einladung übergeben worden war.
2 Ludwig Rellstab: Iris im Gebiete der Tonkunst 10, Nr. 32. Berlin 1839, S. 126/127 (zit. n. Bernhard Appel: Ein produktives Missverständnis, in: Die Musikforschung. 40. Jg. 1987, S. 109). Oder wenn eine vergleichbare Äußerung von August Reißmann bearbeitet wird, der dieselbe Sammlung von Stücken 1865 unter dem Titel „oppositionelle Kompositionen“ rubrizierte (s. ebd., S. 111).
3 Wolfgang Klafki: Sinn und Unsinn des Leistungsprinzips in der Erziehung [1974], zit. n.: Ders.: Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik. Weinheim 1985, S.174; Hartwig Schröder: Didaktisches Wörterbuch. 3. Auflage. München 2001, S. 217; Werner Sacher: Leistungen entwickeln, überprüfen und beurteilen. Grundlagen, Hilfen und Denkanstöße für alle Schularten. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Bad Heilbrunn 2001, S. 1, zit. n.: Anne Niessen, in: Werner Jank (Hg.): Musik-Didaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II. Berlin 2005, S. 137.
4 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 01.08.2003; Art. 52 (1), z. B.
5 „In keinem Schulfach kann auf Dauer auf Leistungen verzichtet werden, weil das dilettantische Auf-der-Stelle-Treten jede Freude am Unterricht abtötet.“ Klaus Füller: Bewertungskriterien im Musikunterricht der Sekundarstufe I, in: K. H. Ehrenforth (Hg.): Musikerziehung als Herausforderung der Gegenwart. (Kongressbericht Bundesschulmusikwoche Braunschweig 1980). Mainz 1981, S. 162ff., S. 166.
7 Schulordnung für die Gymnasien in Bayern, 27. Auflage vom 23. Januar 2007; § 52 zu Hausaufgaben: „Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können.“
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